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Das alte germanische Recht – Freiheit, Eigenverantwortung und Pflichterfüllung
Die zahlreichen Gesetzestexte germanischer Stämme sind glücklich überliefert, hier zusammengetragen und auf ihre Gemeinsamkeiten und Ursprünge hin untersucht.
Sie zeichnen ein scharfes Bild germanischen Rechtsdenkens, das trotz seiner Varianten in vielen Völkerschaften und Jahrhunderten eine archaische Konsequenz und Klarheit aufweist. Wie schlossen Germanen den Ehebund? Wer führte ihre Stämme und Heere an? Wie kamen Gericht und Urteil zustande? Wie waren Rache und Fehde geregelt? Wann und wie musste ein Germane schwören? Welche Strafe erfuhr der Dieb, der Mörder, der Ehebrecher? Wie holte man die geraubte Ehre zurück? Wie funktionierten Entführungsehe, Thing, Mundschaft und Sippenehre? Was kennzeichnete den freien Mann? Wann und wie führte man einen Zweikampf? Wie wurde geerbt, gepfändet, geklagt, gewählt und verbannt?
Der Leser wird anhand des Rechtsbrauches in einer Rundumschau durch alle Bereiche des altgermanischen Alltags geführt. Die teils wörtlich angeführten Gesetzesklauseln von Goten, Alemannen, Dänen usw. geben einen lebhaften Eindruck von Ethos, Kultur und Lebensrealität der Germanen. Das germanische Recht ist beherrscht von Gedanken der Freiheit, Eigenverantwortung, Kampftapferkeit, Pflichterfüllung und des Sippenzusammenhaltes. Es ist nicht denkbar ohne unumstürzliche Heiligtümer wie Ehre, Eid, Ehe und Verwandtschaft.
Linus Ammer lässt ein Stück deutscher Vorzeit wieder ins Bewusstsein der Gegenwart treten und stellt mithilfe eines umfangreichen Quellenschatzes neben das praktizierte römische, in all seiner Urwüchsigkeit, das alte germanische Recht.
Eigenschaften